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Donnerstag, 27. September 2018

Beigeordneter Neugebauer - Wie geht eigentlich Haushalt?


"Das bisschen Haushalt macht sich von allein"

Sagt mein Mann
"Das bisschen Haushalt kann so schlimm nicht sein"
Sagt mein Mann

Die wichtigste Aufgabe der Kommunalpolitik ist sicherlich die jährliche (mit der Ausnahme von Doppelhaushalten) Beratung und (möglichst) Verabschiedung des Haushalts der Kommune. Das Etatrecht ist ja bekanntlich das grundlegende Recht einer Volksvertretung. Ohne dieses Recht verkommt ein Parlament zu einer reinen Quasselbude ohne tatsächliche Macht. Daher ist es auch bei der kommunalen Selbstverwaltung das Recht des Rates, den Haushalt zu beschließen und zu kontrollieren. 

Nun ist das aber auch nur die halbe Wahrheit. Der weitaus größte Teil der Mittel, die eine Kommune jährlich aufwenden muss, ist gesetzlich gebunden und steht nicht zur Disposition. Dieses kann bis zu 95% der gesamten Haushaltsmasse betragen. Frei gestalten, im Rahmen, kann also die Politik höchstens über die restlichen ca. 5% der Mittel, die aber teilweise auch als freiwillige Leistungen langfristig gebunden sind. 

Aber, wie funktioniert das eigentlich, auf kommunaler Ebene einen Haushalt aufzustellen? 
Hier kann man eigentlich sagen, nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt. Eigentlich ist immer Haushalt. Irgendwie. So hat ja auch fast jeder Beschluss, der in den Gremien beschlossen wird, am Ende etwas mit Haushaltsmitteln zu tun.


Im Frühjahr und vor der Sommerpause melden die einzelnen Fachdienste und -Bereiche ihren Haushaltsbedarf bei der Stadtkämmerei an. Diese Anmeldungen stützen sich auf den Erfahrungen aus den Vorjahren und den zu erwartenden Aufgaben. Ferner werden die Stellenanforderungen und der Investitionsbedarf angemeldet. Zusammen mit den Entscheidungen der kommunalen Vertretung hat jetzt die Kämmerei die undankbare Aufgabe, hieraus einen genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf zu erarbeiten. 

Dieser Entwurf wird jetzt ungefähr vier Wochen vor Beginn der eigentlichen Haushaltsberatungen an die Abgeordneten der jeweiligen Vertretung verschickt. Das kann in rein digitaler Form, als gebundenes Buch oder auch als Loseblattsammlung im Aktenordner sein. Dieser Entwurf, zusammen mit dem Stellenplan, gegebenenfalls einer Liste mit Zuschüssen für Vereine und NGOs und weiteren Unterlagen, wird jetzt zum Gegenstand der Beratungen in den einzelnen Fraktionen und Gruppen. Hierbei probiert natürlich jede politische Gruppierung eigene Schwerpunkte heraus zu arbeiten und über Ergänzungen und Änderungen in die Haushaltsberatungen einzubringen.

Grundsätzlich teilt sich ein Entwurf in zwei Bereiche auf:

  1. Der Investitionsteil 
    Hierbei handelt es sich um den Teil der Mittel, mit denen in die Infrastruktur der Kommune investiert werden soll, also z.B. Kindergärten gebaut oder Straßen erneuert werden sollen. Für diesen Bereich ist es erlaubt, Fremdmittel aufzunehmen, um diese Investitionen zu finanzieren, allerdings dürfen diese Mittel nur in der Höhe aufgenommen werden, in der eventuelle laufende Kredite während dieser Haushaltsperiode getilgt werden.
  2. Der laufende Betrieb der Verwaltung
    Hier sind alle Mittel zusammengefasst, die der Verwaltung für das kommende Finanzjahr zur Verfügung stehen, um ihre gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben zu bewältigen. Wenn wir also im ersten Teil unser Haus finanziert haben, haben wir in diesem Bereich unser Haushalts- und Taschengeld. Und wie zu Hause auch, muss am Ende dieser Teil des Haushalts ausgeglichen sein, d.h. Einnahmen und Ausgaben müssen sich die Waage halten beziehungsweise müssen die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, so dass eine sogenannte freie Spitze entsteht.

© SWK Herford
Die eigentlichen Beratungen beginnen üblicherweise im Herbst mit den Festsetzungen der Gebühren für Leistungen der Stadt im nächsten Haushaltsjahr. Dieses geschieht im Allgemeinen ohne große Diskussionen und ist auch selten ein Thema für Haushaltsreden, da sich die Festsetzung der Gebühren gesetzlich regelt und diese auch nicht ohne weiteres frei verhandelbar sind. Wichtiger sind hier die Höhen der Kommunal zu erhebenden Steuern, wie z.B. die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer oder auch die Hundesteuer. Dieses sind Abgaben, die vom Rat bestimmt werden können, während andere Steuern, wie die Mehrwertsteuer, die Einkommenssteuer oder auch die Kirchensteuer vom Bund oder den Ländern festgelegt werden und die Kommune hier einen Teilbetrag zugewiesen bekommt.

Aus welchen Mitteln generieren sich jetzt die Einnahmen einer Kommune?

Zum einen hat jede Gemeinde, wie schon ausgeführt, Einnahmen aus Steuern und Gebühren. Diese belaufen sich z.B. in Delmenhorst im Jahr 2018 auf insgesamt ca. 64.080.600 Euro. Hinzu kommen Zuweisungen vom Land Niedersachsen, Kostenerstattungen, Entgelte und Sondereffekte in Höhe von 191.032.100 Euro. Die restlichen Mittel setzen sich aus Gewinnabführungen städtischer Tochtergesellschaften, Konzessionsabgaben, Verwaltungsgebühren und Bußgeldern zusammen, so dass insgesamt ein Haushaltsvolumen von ca. 262.000.000 Euro zur Verfügung steht. Dagegen steht eine aktuelle Verschuldung der Stadt Delmenhorst in Höhe von 139.786.000 Euro, die allerdings zum größten Teil aus Krediten für Investitionen, also vergleichbar mit einer Hausfinanzierung, bestehen.

Von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln entfallen alleine 57.500.000 Euro oder ca. 22% auf die Personalkosten der Stadt Delmenhorst. 73.000.000 Euro oder 28% der Mittel entfallen auf Sozialleistungen, wobei hier nur ca. 50% vom Bund oder dem Land gegenfinanziert werden.

Nach den Beratungen über die Gebührenordnung folgen die Sitzungen der einzelnen Fachausschüsse, die jeweils über ihre Etatposten verhandeln und eine Beschlussempfehlung abgeben. Häufig kommt es hier zu Enthaltungen oder Gegenstimmen von Fraktionen, die sich die entgültige Zustimmung oder die Ablehnung des Haushaltsentwurfs offenhalten wollen. Häufig liegen zu diesem Zeitpunkt auch sogenannte Änderungslisten vor, auf denen die Verwaltung "Last-Minute"- Änderungen am Haushaltsentwurf vorschlägt.

(c) Stadt Pforzheim
Wenn die Beratungen der einzelnen Haushaltsbereiche abgeschlossen sind, tagt üblicherweise der Hauptausschuss ( in Delmenhorst heißt dieser Verwaltungsausschuss ) und / oder der Finanzausschuss, so es einen in der Gemeinde gibt. Hier werden noch einmal die einzelnen Änderungen am Haushaltsplan zusammengefasst und der komplette Entwurf zur Abstimmung gebracht. 

Zum Abschluß der Sitzungen findet das die Haushaltssitzung der kommunalen Vertretung statt. Hier finden sich dann im Allgemeinen ein Statement des Hauptverwaltungsbeamten / -beamtin und die Haushaltsreden der einzelnen Fraktionsvorsitzenden. Eine inhaltliche Beratung der einzelnen Posten findet hier in der Regel nicht mehr statt, höchstens letzte Änderungen werden noch beraten.

Nach erfolgter Zustimmung geht der beschlossene Entwurf zur Kommunalaufsicht, die hier das letzte Wort hat, bevor die endgültige Genehmigung erfolgt. Erst nach dieser Freigabe dürfen die Haushaltsmittel gemäß der Beschlüsse herangezogen werden.

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