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Donnerstag, 28. Oktober 2010

Kommt jetzt die Pleitewelle der Abmahnfürsten ?

Ausgerechnet das Landgericht Hamburg hat jetzt ein Urteil gesprochen, dass der Anfang vom Ende des Abmahn-Geschäftsmodell sein könnte. Hierbei wurde zum Einen der Grundsatz des BGH Urteils bezüglich Mitstörerhaftung angewendet und der Anschlussinhaber nicht für die Rechteverletzung verantwortlich gemacht. Zum Anderen wurde der geforderte Schadensersatz auf einen angemessenes Betrag reduziert, der das "Geschäftsmodell" Rechteverwertung für die Betreiber unattraktiv macht.

In dem konkreten Fall, ging es um einen 16 jährigen Jugendlichen, dem die Verbreitung von genau zwei Songs vorgeworfen wurde. Das Gericht hat hierbei insbesondere festgestellt, dass der Anschlussinhaber, sein Vater, zwar Störer wäre, jedoch nicht für die Tat verantwortlich gemacht werden könne. Der Jugendliche wurde zu einem Schadensersatz von 30,- Euro verurteilt. Hierbei wurde auch die mindere Aktualität der Songs und die hierdurch bedingte geringe Nachfrage berücksichtigt. Der Kläger hatte 300,- Euro pro Song gefordert. (Az.: 308 O 710/09)

Das Landgericht Hamburg war bis jetzt hauptsächlich für seine Internet-feindlichen, realitätsfernen Urteile bekannt. In diesem Fall hat es aber tatsächlich mit Augenmaß gehandelt und die Entscheidung des BGHs berücksichtigt. Der beschuldigte 16 jährige Jugendliche wurde nicht über die maßen kriminalisiert und lediglich die tatsächliche Rechteverletzung angemessen geahndet. Die Piratenpartei bemängelt seit langen die bisherige Rechtspraxis, die eine ganze Abmahn-Industrie hervorgebracht hat.
Die utopischen, häufig fünfstelligen Forderungen, und die tatsächlich gezahlten Vergleiche von 3000,- bis 5000,- Euro haben die Rechteverwertung zu einem lukrativen Geschäft für meist minder-seriösen Anwälten gemacht. Hierbei wurde oft die Unkenntnisse von Eltern über die Aktivitäten ihre Kinder und der damit einhergehenden Haftung ausgenutzt. Nach diesem aktuellen Urteil wird dies Geschäftsmodell nun hoffentlich zusammenbrechen.

Die Piratenpartei begrüßt dies Urteil und hofft damit einen Schritt weiter, in Richtung eines den geänderten Verhältnissen angepassten Urheberrechts zu kommen.

(Beitrag übernommen von M. Döhle, Piraten Bremen )

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